Website-Relaunch: was beim Umzug mitmuss
Ein Design-Makeover oder eine komplett neue Seite ist in wenigen Wochen entworfen. Was Google über Ihre Kanzlei gelernt hat, hängt aber nicht am Aussehen, sondern an Adressen und deren genauem Content – an jeder Rechtsgebiets- oder Leistungsseite, die heute gefunden wird. Ein Relaunch, der diese Adressen zurücklässt, beginnt in der Suche von vorn. Drei Dinge müssen deshalb mit umziehen: Adressen, Antworten und Anfrage-Wege.
- 10 Jahre Online-Marketing-Praxis
- Wirtschaftsjurist (LL.M.)
- Google-Ads-zertifiziert
Adressen: Jede alte URL bekommt ein Ziel
Für Google ist jede Unterseite ein eigener Eintrag mit eigener Vorgeschichte. Ändert sich ihre Adresse – etwa von /arbeitsrecht.html zu /arbeitsrecht –, steht dort aus Sicht der Suchmaschine zunächst eine neue, unbekannte Seite. Google beschreibt für jeden Umzug deshalb zwei Schritte. Zuerst alle alten Adressen auflisten und jeder die neue zuordnen. Dann serverseitig dauerhaft weiterleiten, also mit dem Statuscode 301 oder 308 (Google Search Central zum Website-Umzug).
Als Fundorte für die Liste nennt Google die Sitemap, Server-Protokolle und Analysedaten. Ich ergänze den Leistungsbericht der Search Console, weil er zeigt, welche Adressen tatsächlich Klicks bringen. Ein Auszug aus einer solchen Liste, als Beispiel:
/arbeitsrecht.html→/arbeitsrecht/leistungen/erbschaft.php→/erbschaftsteuer/aktuelles/2023-kuendigung→/arbeitsrecht/kuendigung
Für die Zuordnung selbst gibt Google eine klare Richtung vor: möglichst nicht viele alte Adressen auf ein einziges, unpassendes Ziel lenken, etwa auf die neue Startseite. Praktisch heißt das für eine Kanzlei: Die alte Seite zum Pflichtteil führt auf die neue Seite zum Pflichtteil. Gibt es die nicht mehr, dann auf die Erbrechts-Seite, die das Thema mitbehandelt.
Und wie lange? Google rät, die Weiterleitungen möglichst lange beizubehalten, „generell mindestens für ein Jahr“. Mein Rat ist einfacher: gar nicht abschalten. Eine Weiterleitung kostet nichts; ein toter Link kostet jeden Besucher, der über ein altes Lesezeichen oder einen Verzeichnis-Eintrag kommt.
Ein Relaunch steht an, aber niemand hat die alten Adressen gelistet? Ein echter Plan fehlt auch? Diese Umzugsliste – jede alte Adresse mit ihrem neuen Ziel – lege ich bei meinen Website-Projekten an, bevor der erste Entwurf entsteht.
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Antworten: Was heute gefunden wird, wird nicht gekürzt
Der zweite Verlust passiert leiser. Mit dem neuen Design werden Texte gern „aufgeräumt“: Absätze fallen weg, Zwischenüberschriften schrumpfen zu Schlagworten, die Fragen-Sektion verschwindet, weil sie nicht ins Layout passt. Genau solche Inhalte können aber der Grund sein, warum eine Seite überhaupt gefunden wird.
Deshalb vor dem ersten Entwurf: im Leistungsbericht der Search Console die Seiten mit Klicks und Impressionen der letzten zwölf Monate exportieren. Diese Seiten ziehen inhaltlich vollständig um – dieselben Kernaussagen, dieselben beantworteten Fragen, gern besser formuliert, aber nicht dünner.
Und eins nach dem anderen: Wer Adressen, Design und Texte am selben Tag ändert, kann hinterher nicht sagen, welche Änderung gewirkt hat – in die eine wie in die andere Richtung. Google weist selbst darauf hin, dass wesentliche Änderungen an einer Website zu Schwankungen im Ranking führen können.
Anfrage-Wege: Am Starttag einmal selbst Mandant sein
Ein Relaunch kann in der Suche alles richtig machen und trotzdem Mandate kosten – dann nämlich, wenn das Formular ins Leere sendet. Die Wege, über die Anfragen hereinkommen, gehören darum in denselben Prüfplan wie die Weiterleitungen: Formular, Telefonnummer, Terminbuchung, E-Mail-Adresse.
Die Fünf-Minuten-Probe am Starttag
- Drei alte Adressen aus der Liste aufrufen: Landet jede auf der passenden neuen Seite?
- Eine Testanfrage über das Kontaktformular senden und prüfen, ob sie ankommt.
- Die Telefonnummer auf dem Smartphone antippen: Wählt es die richtige Nummer?
- Im Seitenquelltext nachsehen: kein „noindex“ aus der Testphase übrig, der Canonical-Verweis zeigt auf die neue Adresse.
- Die robots.txt öffnen: Sperrt sie noch Bereiche, die nur während der Entwicklung gesperrt sein sollten?
Danach kommen die Adressen außerhalb der Website an die Reihe: das Google-Unternehmensprofil, Einträge in Portalen und Verzeichnissen, E-Mail-Signaturen, Anzeigen. Weiterleitungen fangen diese Links zwar auf – sauberer ist es, sie direkt auf die neuen Adressen umzustellen.
Sie möchten am Starttag nicht allein durch die Checkliste gehen? Die Fünf-Minuten-Probe gehört bei meinen Website-Projekten zum Start, eine Testanfrage über jeden Weg eingeschlossen. Wie ich Kanzlei-Websites technisch aufbaue, steht auf der Technik-Seite.
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Nach dem Start: mit Wochen rechnen, nicht mit Tagen
Auch ein sauberer Umzug braucht Zeit, bis Google ihn nachvollzogen hat. Für mittelgroße Websites nennt Google „einige Wochen oder länger“, bis die neuen Adressen anstelle der alten erscheinen. In dieser Phase helfen drei Handgriffe, die auch Googles Umzugs-Anleitung nennt. Erstens eine aktuelle XML-Sitemap mit den neuen Adressen. Zweitens interne Links, die direkt auf die neuen Adressen zeigen statt über Weiterleitungen. Drittens auf jeder Seite ein Canonical-Verweis auf sich selbst.
Ein Sonderfall ist der Domainwechsel – etwa wenn sich der Kanzleiname nach einer Fusion ändert. Dann gehört zusätzlich die Adressänderung in der Search Console dazu. Für den Wechsel auf HTTPS oder zwischen den Varianten mit und ohne „www“ ist sie laut Google nicht nötig.
Ob Ihre heutige Website Seiten hat, die einen sorgfältigen Umzug lohnen, lässt sich vorher klären: Die kostenlose Kurzdiagnose zeigt, wo Ihre Kanzlei heute sichtbar ist – die Grundlage für die Entscheidung, was mitmuss.
Häufige Fragen zum Website-Relaunch
Verliert eine Kanzlei durch einen Website-Relaunch ihre Rankings?
Nicht zwangsläufig. Google nennt Ranking-Schwankungen nach größeren Änderungen selbst als möglich, und bis die neuen Adressen überall angekommen sind, können Wochen vergehen. Vermeidbar sind vor allem zwei Fehler: alte Adressen ohne Weiterleitung und gut gefundene Inhalte, die beim Umbau verschwinden. Ein bestimmtes Ergebnis zusagen kann trotzdem niemand.
Wie lange sollten Weiterleitungen nach dem Relaunch bestehen bleiben?
Google empfiehlt, sie möglichst lange beizubehalten, mindestens aber ein Jahr (Google Search Central). Da eine Weiterleitung praktisch nichts kostet, spricht wenig dagegen, sie dauerhaft stehen zu lassen – so landen auch Besucher aus alten Lesezeichen oder Verzeichnis-Einträgen auf der richtigen Seite.
Brauche ich für den Relaunch das Adressänderungs-Tool der Search Console?
Nur, wenn sich die Domain ändert, zum Beispiel nach einer Umbenennung der Kanzlei. Bleibt die Domain gleich und ändern sich nur die Pfade der Unterseiten, genügen Weiterleitungen, eine aktualisierte Sitemap und angepasste interne Links.
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